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Richtige Gestaltung von Testamenten


Ein Testament muß individuell gestaltet werden: Sobald Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen möchten, sollten Sie fachkundigen Rat in Anspruch nehmen. Es gibt kein “Testament von der Stange”, jeder Fall ist anders.
Vielfach findet sich in Testamenten Formulierungen wie „Hans erbt das Haus und Elfriede das Geld“. Hier ist abzusehen, daß es später Auseinandersetzungen über die Höhe der Erbquote geben wird. Formulierungen, die für Sie eindeutig erscheinen, bergen für Juristen zahlreiche Fragen und Probleme. Und es sind Juristen, die den Erbschein bei testamentarischer Erbfolge erteilen oder die später im Erbrechtsprozeß über die Erbquote entscheiden.
Es ist nicht eine Frage, der Größe des Vermögens, ob Sie ein Testament benötigen. Vielmehr müssen Sie wissen, ob Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen möchten: Dann benötigen Sie ein Testament.

Sie wollen, daß eines Ihrer Kinder möglichst nichts aus Ihrem Nachlaß erhält? Auch nicht den Pflichtteil?
Gerade hier gibt es keine „Patentlösung“ und vollständig ausschließen können Sie den Pflichtteil nur unter engen Voraussetzungen. Aber es gibt Wege, so dicht wie rechtlich irgend möglich, an Ihr gewünschte Ziel zu gelangen.

 

Testament Rechtsanwalt Rissmann
Wollen Sie mehr wissen? Dann vereinbaren Sie einen Termin bei Rechtsanwalt Stephan Rißmann oder besuchen einen seiner Vorträge, die er mehrmals im Jahr in Berlin und auch bundesweit hält. Schreiben Sie uns oder rufen Sie an, wenn Sie mehr erfahren möchten.

Angreifen und Anfechten von Testamenten

Sie vermuten, daß Ihr Vater bei Abfassung des Testamentes testierunfähig war?
Ihr Stiefvater hat Ihre Mutter dahin beeinflußt, Sie zu enterben?
Die meisten Testamente lassen verschiedene Auslegungsmöglichkeiten zu und vielfach sind Testamente angreifbar oder anfechtbar - auch notarielle Testamente.
Es gibt Möglichkeiten, ein Testament “zu kippen”. Hier sind jedoch insbesondere bei der Anfechtung von Testamenten bei Täuschung oder Drohung des Erblassers Fristen zu beachten. Zögern Sie nicht, anwaltlichen Rat einzuholen, ehe es zu spät ist.