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Ein Testament muß individuell gestaltet werden: Sobald Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen möchten, sollten Sie fachkundigen Rat in Anspruch nehmen. Es gibt kein “Testament von der Stange”, jeder Fall ist anders. Vielfach findet sich in Testamenten Formulierungen wie „Hans erbt das Haus und Elfriede das Geld“. Hier ist abzusehen, daß es später Auseinandersetzungen über die Höhe der Erbquote geben wird. Formulierungen, die für Sie eindeutig erscheinen, bergen für Juristen zahlreiche Fragen und Probleme. Und es sind Juristen, die den Erbschein bei testamentarischer Erbfolge erteilen oder die später im Erbrechtsprozeß über die Erbquote entscheiden. Es ist nicht eine Frage, der Größe des Vermögens, ob Sie ein Testament benötigen. Vielmehr müssen Sie wissen, ob Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen möchten: Dann benötigen Sie ein Testament.
Sie wollen, daß eines Ihrer Kinder möglichst nichts aus Ihrem Nachlaß erhält? Auch nicht den Pflichtteil? Gerade hier gibt es keine „Patentlösung“ und vollständig ausschließen können Sie den Pflichtteil nur unter engen Voraussetzungen. Aber es gibt Wege, so dicht wie rechtlich irgend möglich, an Ihr gewünschte Ziel zu gelangen.
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