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Stiftung

Stiftungsrecht














Wollen Sie etwas "für die Ewigkeit" hinterlassen?
Wollen Sie mit Ihre Vermögen - auch zu Lebzeiten schon- etwas bewegen?

Dann ist möglicherweise die Gründung einer Stiftung für Sie eine interessante Alternative zur Schenkung und zum Vererben- auch und gerade wenn keine geeigneten Erben vorhanden sind.
Grundsätzlich gibt keinen "Mindesteinsatz" für eine Stiftung, so daß genau genommen kein finanzielles Limit "nach unten besteht". 

Wir zeigen Ihnen Möglichkeiten auf, bereits mit Einsatz geringer Beträge, Ihre Stiftungswünsche zu erfüllen! Dabei können wir Sie und Ihre nahen Angehörigen mit einem Teil der Erträge der Stiftung absichern und auch beispielsweise die Grabpflege sicherstellen - ohne daß die steuerlichen Vorteile wegfallen.

Sie können unter bestimmten Voraussetzungen (seit dem 1. Januar 2007):

  • Aufwendungen für den Stiftungsstock anläßlich der Neugründung einer Stiftung bis zu einem Betrag von 1 Mio €  nach Ihrem Belieben über einen Zeitraum von zehn Jahren verteilt von Ihren Einkünften abziehen und
     
  • jährlich bis zu 20% Ihrer Einkünfte an Zuwendungen zu einer Stiftung steuermindernd abziehen.

    Wir beraten Sie gern von der Idee bis zur Errichtung der Stiftung und stellen Kontakte zu kompetenten Stiftungsverwaltern her, falls Sie Verwaltung selbst nicht übernehmen wollen oder können.


    Sie wollen lieber eine Stiftung im Ausland (Trust) gründen? Im gemeinsamen Gespräch können wir klären, ob dies für Sie wirtschaftlich sinnvoll ist und beraten und begleiten Sie auch bei der Gründung einer Stiftung im Ausland.