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Der Pflichtteil steht dem Ehegatten und den Abkömmlingen, also den Kindern zu. Sind keine Kinder vorhanden, sind auch die Eltern pflichtteilsberechtigt. Geschwister sind jedoch nie pflichtteilsberechtigt. Aber das wußten Sie wahrscheinlich bereits!? Sie wollen wissen:
- wie Sie Ihren Pflichtteil geltend machen?
- wieviel Ihnen zusteht?
- welche Zuwendungen, die Sie zu Lebzeiten erhalten haben, Sie sich anrechnen lassen müssen?
- was Sie ihm Verhältnis zu Ihren Geschwistern erhalten, die bereits vor Jahren Geld von Ihren Eltern erhalten haben?
Oder geht es Ihnen darum,
- möglichst an einen Pflichtteilsberechtigten wenig
- oder gar nichts mehr zu zahlen?
- durch geschicktes lebzeitiges Vorgehen den Pflichtteil eines Kindes zu verringern?
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